Maskenkontrolle bei der VGF durch die Polizei. Maskenkontrolle bei der VGF durch die Polizei.

So kontrollieren Verkehrsunternehmen die Maskenpflicht

Maskentragen in Bus und Bahn

Bus und Bahn fahren – das geht seit Ende April nur noch mit Maske. Um die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung durchzusetzen, führen zahlreiche Verkehrsunternehmen Kontrollen durch, in Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Polizei.

Wer in Bus oder Bahn oder an Haltestellen ohne Maske unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss tief ins Portemonnaie greifen. Denn beim Missachten der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist ein Buß- oder Strafgeld fällig. Ausgenommen davon sind Kinder und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Letztere müssen allerdings ein ärztliches Attest vorweisen.

Ob NRW, Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, in einigen Bundesländern fanden bereits Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht im ÖPNV statt. Dabei arbeiten Verkehrsunternehmen Hand in Hand mit Ordnungsamt und Polizei – zum Beispiel in Frankfurt am Main.

VGF: Gemeinsame Streife mit Ordnungsamt und Polizei

In Frankfurt am Main führt die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) bereits regelmäßig Kontrollen der Maskenpflicht in ihren Fahrzeugen und auf ihren Stationen durch, und zwar in Zusammenarbeit mit der Stadt- und Landespolizei sowie dem Ordnungsamt. Seit Verschärfung der hessischen Landesverordnung am 15. August dieses Jahres wird in der Mainmetropole beim Missachten der Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro erhoben.

Das genaue Vorgehen erklärt VGF-Geschäftsführer Thomas Raasch: „Unser Ordnungsdienst und der Fahrausweis-Prüfdienst kontrollieren die Maskenpflicht, weisen auf das richtige Tragen hin und teilen bei Bedarf frische Masken an die Fahrgäste aus, die keine bei sich haben. Bei hartnäckigen Verstößen können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast zum Verlassen der Bahn auffordern. Sollte das bei fortgesetzter Weigerung durchgesetzt werden müssen, rufen wir die Polizei hinzu.“ Ohne diese könne die VGF kein Bußgeld verhängen. „Das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und Staatsminister Tarek Al-Wazir haben unlängst noch einmal darauf hingewiesen, dass dafür die Ordnungsbehörden und die Polizei zuständig sind“, so Raasch weiter.

Die Bilanz nach den bisherigen Kontrollen: Der Großteil der Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht. Bei einer Kontrolle Ende August trugen zur Hauptverkehrszeit 99 Prozent der Fahrgäste in den Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Maskenverweigerung verhält sich nicht wie Schwarzfahren

Was vielen Menschen in Sachen Maskenpflicht nicht klar ist: Anders als das erhöhte Beförderungsentgelt beim Schwarzfahren sind Strafzahlungen bei Verweigerung einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen verankert. Die Verantwortung für die Durchsetzung obliegt daher nicht den Verkehrsunternehmen, sondern den zuständigen Behörden wie den Ordnungsämtern und der Polizei.

Gegen die bundesweite Aufnahme der Maskenpflicht und damit die Durchsetzung einer Strafzahlung  in die Beförderungsbedingungen hat die Verkehrsministerkonferenz mehrheitlich gestimmt. Die einzelnen Bundesländer können dies also je nach Situation und Erfordernis gesondert regeln. Die derzeitige Vorsitzende Anke Rehlinger erklärte hierzu: „Bußgelder sind Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt. Natürlich können und sollen die Angestellten auf die Maskenpflicht im ÖPNV hinweisen. Bei renitenten Verweigerern muss aber die Polizei ran.“

Ein anderer Ansatz: Maskenkontrolle in Eigenregie

Es gibt aber auch einige Verkehrsunternehmen oder -verbünde, die zur Durchsetzung der Maskenpflicht einen anderen Weg gehen und ihre Beförderungsbedingungen angepasst haben. So geschehen beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV).

Zum Hintergrund: Wenn sich Kunden dazu entschließen, im ÖPNV zu fahren, gehen sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen ein. Die Busse und Bahnen bringen Kunden und Kundinnen von A nach B. Fahrgäste akzeptieren dabei die Bedingungen der Beförderung.

Ist in diesen Bedingungen – so wie beim HVV seit dem 24. August dieses Jahres – auch die Maskenpflicht aufgeführt, bedeutet dies für Fahrgäste: Wer sich nicht daran hält und auch nach Aufforderung durch das geschulte Sicherheitspersonal die Maske nicht ordnungsgemäß trägt, muss zahlen. In der Hansestadt sind das 40 Euro. Dabei handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern vielmehr um ein Strafgeld infolge eines Vertragsbruchs.

Nach wie vor gilt allerdings – und daran erinnert die Hamburger Hochbahn explizit: Fahrer und Fahrerinnen sind keine Ordnungshüter und nicht dafür verantwortlich, die Maskenpflicht durchzusetzen.